Kommentar |
Über 3 Mio. Haushalte in Deutschland gelten als überschuldet. Seit über 25 Jahren berät die Schuldnerberatung innerhalb der Sozialarbeit spezialisiert und integriert überschuldetes Klientel. Damit ist Schuldnerberatung heute eine Querschnitts-aufgabe innerhalb der Sozialarbeit. Seit 1999 gibt es im Rahmen eines Verbraucher-insolvenzverfahrens die Möglichkeit der Restschuldbefreiung für natürliche Personen. In dieses Verfahren sind insbesondere „geeignete Stellen" gem. § 305 Insolvenz-ordnung (InsO), speziell karitative Schuldnerberatungsstellen, involviert.
In dieser Veranstaltung werden alle relevanten rechtlichen und strategischen Bereiche der Schuldnerberatung anwendungsorientiert vorgestellt. Folgende Bereiche werden besonders behandelt: Rechtliche Rahmenbedingungen, Behandlung von Primärschulden (Miet- u. Energieschulden), Behandlung von Sekundärschulden, z.B. bei Versicherungs-, Kredit-, Versandhandels- und Dienstleistungsunternehmen, Forderungssicherung durch Gläubiger, Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger und Vollstreckungsschutz, Sanierungstechniken, Möglichkeiten des Verbraucherinsolvenzverfahren. Durch spezielle Fallübungen wird die Anwendung von Recht geübt um den Anwendungsbezug zu erhöhen.
Die Arbeit mit einschlägigen Gesetzestexten (z.B. BGB, ZPO, SGB II, XII, InsO), Arbeitshilfen sowie exemplarischem Fallmaterial steht im Mittelpunkt dieser Veranstaltung. Einschlägige Gesetzestexte (z.B. Stascheit, Gesetze für Sozialberufe) sind mitzubringen.
Die sozialwissenschaftlichen Aspekte der Schuldnerberatung werden hierzu korrespondierend im Rahmen einer Lehrveranstaltung im Modul S-WP 3 behandelt. Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen vermittelt eine Gesamteinführung in das Arbeitsfeld der Schuldnerberatung.
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